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Gateway Gardens Frankfurt am Main Erschließung 

AuftraggeberGrundstücksgesellschaft Gateway Gardens GmbH
OrtHessen
ProjektartenErschließung
Kompetenzen

Die Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens GmbH entwickelt das Gelände Gateway Gardens in Form einer Public Private Partnership mit der Stadt Frankfurt am Main. Das Gelände Gateway Gardens liegt nördlich des Flughafen Frankfurt am Main und ist allseits von Straßen umschlossen. Im Norden liegt die B43, im Osten die A5, im Süden die A3 und im Westen die Kapitän-Lehmann-Straße. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für ein modernes Gewerbe- und Dienstleistungsgebiet. Im Zuge dieser Planung ist es notwendig, die Erschließung des gesamten Areals sicherzustellen.

Planung und Inhalte des Erschließungsgebietes

  • ca. 2.300 m Straßen (2 Fahrbahnen, 4 Fahrstreifen)
  • 4 Knotenpunkte (2 Kreuzungen, 2 Kreisverkehre)
  • 1 Autobahnanschluss
  • 1 Anschluss an Bundesstraße
  • Rad- und Gehwege
  • Ver- und Entsorgung [Gas, Wasser, Abwasser (Mischsystem), Kommunikation, Strom]
  • Entwässerungseinrichtungen
  • 2 Straßenbrücken (Stw >20 m)
  • ca. 78 m Tunnel (2 Fahrbahnen,
  • 4 Fahrstreifen)
     

Projektleistungen:

  • Objektplanung Verkehrsanlagen Straßenbau
  • Innere Erschließung mit zwei Fahrbahnen mit Mittelstreifen, Kreisverkehrsplätzen, signalisierter Knotenpunkt, Geh- und Radwegen, Anlieferungsstraßen sowie äußere Erschließung mit Anschluss an das städtische Straßennetz, der B43 und der BAB A5 (gem. § 46 HOAI, Lph. 1–9 Verkehrsanlagen)
  • Örtliche Bauüberwachung und übergeordnete Bauüberwachung für Planungen Dritter
  • Objektplanung Ingenieurbauwerke
  • Entwässerungskanäle, Mischwassersystem für die Innere Erschließung und Oberflächenentwässerung mit Regenrückhaltung für die Äußere Erschließung (gem. § 42 HOAI, Lph. 1–9 Ingenieurbauwerke)
  • Trassenkoordinierung aller erforderlichen Medien der Ver- und Entsorgung
  • Objektplanung Ingenieurbauwerke
  • Brückenbauwerke im Zuge der Äußeren Erschließung zur planfreien Querung der bestehenden Autobahnrampen (gem. § 42 HOAI, Lph. 1–9 Ingenieurbauwerke und § 48 HOAI, Lph. 1–6 Tragwerksplanung)

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